Sek. 1. Die richterliche Macht diese Staats soll beruhen in einer Supreme Court, in einer Apellations Courts, in Distrikt Courts, in County Courts, in Comissioner Court, in Courts der Freidensrichter und in solchen anderen Courts, welche das Gestz einsetzen mag.
Die Legislatur mag Criminal Distrikt-Courts einsetzen mit solcher Jurisdiktion, wie sie vorschreiben mag, aber keine solche Court soll eingesetzt werden, wenn nicht der Distrikt eine Stadt enthält von wenigstens dreißig Tausend Einwohner, welches festzustellen ist durch den Census der Vereinigten Staaten oder durch einen anderen officiellen Census, vobehaltlich jedoch, daß solche Stadt genannte Criminal District Court erhalten soll, wenn sie eigesetzt.
Die Criminal District Court von Galveston und Harris Counties soollen verbeliben mit dem District, der Jurisdiction und Organisation, wie sie jetzt gesetzlich eristirt, bis das Gesetz anders verfügt.
Sek. 2. Die Supreme Court soll bestehen aus einem Oberrichter und zwei besitzenden Richtern und zwei von ihnen sollen ein Quorum bilden, und die Uebereinstimmung von zwei Richtern soll für die Entscheidung eines Falles nothwendig sein. Keine Person soll zu dem Amte des Oberrichters oder des beisttzenden Richters der Supreme Court wählbar sein, wenn sie nicht zur Zeit ihrer Erwählung Bürger der Vereinigten Staaten und diese Staats und wenn sie nicht das dreißigste Jahr erreicht hat, und wenn sie nicht ein praktisirender Advokat oder ein Richter einer Court dieser Staats oder solcher praktisirender Advokat und Richter zusammen während des Zeitraums von wenigstens sieben Jahren gewesen ist. Der Oberrichter und die beisizenden Richter sollen von den berechtigten Wählern des Staats in einer allgemeinen Wahl erwählt werden und sie sollen ihr Amt sechs Jahre halten und sollen Jeder einen jährlichen Gehalt von nicht mehr wie drie Tausend fünf Hundert und fünfzig Dollars empfangen.
Im Falle einer Vacanz in den Aemtern des Oberrichters und der besitzenden Richter der Supreme Court, soll der Gouverneur die Vacanz bis zur nächsten algemeinen Wahl für Staats-Beamte besetzen, die Vacanz, für den unvollendeten Amtstermin soll dann in solcher allgemeinen Wahl, Seitens der berechtigen Wähler des Staates besetzt werden.
Sek. 3. Die Supreme Court soll nur Appellationes Jurisdiktion haben, welche mit der Ausdehnung des Staates gleiche Grenzen haben soll, aber sich nur auf Civil Fälle audehnen soll, über welche die Distrikt Courts ursprüngliche oder appellatire Jurisdiktion haben.
Appellationen sollen erlaubt sein von:
Interlocutory Urtheilen der District Court in solchen Fällen und unter solcher Regulationen, als das Gesetz bestimmen mag.
Die Supreme Court und ihre Richter sollen die Machtwollkommenheit haben den writ of mandamus und alle andern writs, die nothwendig um die Jurisdiktion jener Court in Kraft zu setzen, zu erlassen, unter solchen Regulationen, wie das Gesetz vorscheiben mag.
Die Supreme Court soll die Machtwollkommenheit haben unter benschworenen schriftlichen Ausfagen oder in anderer Weise, wie es der court geeignet erscheinen mag, solche Thatsachen festzustellen, wie für die geeignet Ausübung ihrer Jurisdiktion nothwendig sein mag.
Die Supreme Court soll für die Erledigung der Geschäfte Sitzungen halten vom ersten Montag im Oktober bis zum letzen Sonnabend im Juni jedes Jahres, am Regierunsitze und an nicht mehr als zwei anderen Plätzen im Staate.
Sek. 4. Die Supreme Court soll einen Clerk an jedem Platz ernennen, wo sie ihre Sitzung halten mag, und jeder von den Clerks soll Bürgschaft stellen in der Weise wie jetzt gesetzlich verlangt ist oder später vom Gesetz verlangt werden mag, und er soll sein Amt vier Jahre halten und soll der Absetzung von jener Court, wegen guter Gründe, welche in die Verhandlungen dieser Court eingetragen werden, unterworfen sein.
Sek. 5. Die Appellations Court soll aus trei Richtern bestehen, von welchen zwei ein Quorum bilden sollen und die Uebereinstimmung von zwei Richtern soll für eine Entscheidung in dieser Court nothwendig sein.
Sie sollen durch die berechtigten Wähler des Staates in einer allgemeinen Wahl erwählt werden.
Sie sollen Bürger der Vereinigten Staaten und dieses Staates sein.
Sie sollen dreißigste Jahr erreicht haben zur Zeit der Wahl.
Jeder soll ein praktisirender Advocat oder ein Richter einer Court in diesem Staate gewesen sein oder solcher Advocat oder Richter zusammen, während des Zeitraumes von wenigstens sieben Jahren.
Genannte Richter sollen ihr Amt für den Termin von sechs Jahren halten.
Jeder von ihnen soll ein jährliches Gehalt von Drei Tausend fünf Hundert und Fünfzig Dollars erhalten, welches während ihres Atmtstermines weder erhöht noc verringert werden soll.
Sek. 6. Die Appellations Court soll appellative Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen des Staats, in allen Criminal Fällen haben, wenn das Gesetz nicht später anders verfügt, über welche die County Courts ursprüngliche oder appellative Jurisdiktion haben.
In Civil Fällen soll ihr Urtheil nicht veröffentlicht werden, wenn das Gesetz die Veröffentlichung solches Urtheils nicht verlangt.
Die Appellations Court und die Richter derselben sollen die Macht haben den writ of habeus corpus unter solchen Regulationen wie das Gesetz bestimmen mag, solche andern writs als nothwendig sein mögen ihrer eigenen Jurisdiktion Kraft zu geben, zu erlassen.
Die Appellations Court soll die Macht haben, durch beschworne Zeugnisse oder in anderer Weise, wie die Court es geeignet halten mag, solche Thatsachen festzustellen, als für die geeignete Ausübung ihrer Jurisdiktion nothwendig sein mag.
Die Appellations Court soll für die Erledigung von Geschäften vom ersten Montag im October, bis zum letzen Sonnabend im Juni eines jeden Jahres, in Sitzung sein, in der Haupstadt und nicht mehr als zwei anderen Plätzen im Staate, wo die Supreme Court ihre Sitzungen hält.
Die Appellations Court soll einen Clerk ernennen für jeden Plaz, wo sie ihre Sitzung halten mag, und der Clerk soll Bürgschaft stellen solcher Weise als schon jetzt oder später vom Gesetz verlangt werden mag und er soll sein Amt vier Jahre halten und soll der Absetzung unterworfen sein durch jene Court aus guten Gründen, die einzutragen sind in das Protollbuch jener Court.
Sek. 7. Der Staat in sechs und zwanzig rechterliche Distrikt eingetheilt werden, welche durch die Legislatur vermehrt oder vermindert werden mögen.
Durch die berechtigten Wähler soll in einer allgemeinen Wahl für Mitglieder der Legislatur, für jeden Distrikt ein Richter erwählt werden, der mindestens fünf und zwanzig Jahre alt und ein Bürger der Vereinigten Staaten sein soll; er soll ein praktisirender Advocat oder Richter einer Court dieses Staates für den Zeitraum von vier Jahren gwesen sein und soll in dem Distrikte, für welchen er erwählt ist, zwei Jahre unmittelbar vor seiner Wahl, gewohnt haben.
Er soll sein Amt für den Termin von vier Jahren Halten.
Er soll ein jährliches Gehalt von zweitausend fünf Hundert Dollars erhalten, welches während seiner Amtszeit weder vermehrt noch vermindert werden soll.
Er soll die regulären Court Termine an einem Platze in jedem County im Distrikt zweimal in jedem Jahre halten und in solcher Weise wie das Gesetz vorschreiben mag.
Durch ein allgemeines Gesetz soll die Legislatur die Macht haben das Abhalten von Spezial Terminen, wenn nöthig, zu authorisiren und zu verfügen, so daß zur besseren Erledigung der Geschäfte in einem County mehr als zwei Termine abgehalten werden, und sie soll für das Abhalten von Distrikt Courts Verfügeung treffen, für den Fall, daß der Richter derselben abwesend oder aus irgend einer Ursache unfähig oder disqualifizirt ist, den Vorsitz zu führen.
Sek. 8. Die Distrikt Court soll ursprüngliche Jurisdiktion i Criminal Fällen vom Grace des Capital Verbrechens hahen;
In allen Prozessen für den Staat wegen Staatsgelder, Verwikungen und Verjährungen;
in allen Ehescheidung sprozessen:
in Fällen von schlechter Amtsführung;
wegen mündlicher Verläumdung oder Schädigung des Charkters;
in allen Prozessen wegen Land-Titel und für Geltendmachung von Darlehen darauf;
in allen Prozessen wegen Besitzrechts an Eigthum, verkauft in Folge von Exekutionen, Sequestrationen oder Beschlagnahmen, wenn der Werth des verkaufen Eigenthums der Summe von fünf Hundert Dollars gleichkommt oder übersteigt;
in allen Klagen, Prozessen und Fällen ohne Rücksicht auf Unterscheidung zwischen Recht und Billigkeit, wenn das Stretobject sich auf fünf Hundert Dollars beläuft oder dazu abgeschätzt wird, mit Ausschuss der Zinsen;
und diese Court und die Richter derselben sollen die Macht haben habeus corpus writs in Capital Fällen, mandamus unjunction, certiorari und alle writs auszufertigen, welche Kraft ihrer Jurisdiktion nöthig sind.
Die Ditrikt Court soll appellative Jurisdiktion und allgemeine Controlle über die Verwaltung von Hinterlassenschaften in Den County Courts haben, welche in jedem County zur Ernennung von Vormündern, Administratoren, Testamentsvollstreckern und für die Erledigung von Rechnungen der Testamentsvollstrecker, Administratoren, und Vormünder und zur Erledigung von Nachlaß Geschäften, eingesetzt sind; und ursprügliche Jurisdikition und allgemeine Controlle über Testamentsvollstrecker, Administratoren, und Vormünder und Minorenne unter solchen Regulationen wie die Legislatur vorschreiben mag.
Alle Fälle welche jetzt der Supreme Court anhängig sind in denen die Appellations Court unter Verfügungen dieses Artikels appellative Jurisdiktion hat, sollen, sobald als ausführbar, nachdem jene Appelllations Court eingesetzt ist, beglaubigt und diese Fälle sollen von solcher Appelllations Court entschieden werden, als ob sie ursprünglich bei dieser Court eingereicht wären.
Sek. 9. Für die Distrikt Court jedes Counties soll es einen Clerk geben, der von qualifizirten Wählern für Staats und County Beamte erwählt werden; er soll sein Amt zwei Jahre halten und Absetzung durch Information oder der Anflage durch die Grand-Jury und der Verurtheilung durch ein Geschwoenengericht, unterworfen sein.
Im Falle einer Vacanz soll der Richter der Distrikt Court die Macht haben einen Clerk ernennen, der das Amt halten soll bis dasselbe durch eine Wahl besetzt ist.
Sek. 10. In allen Processen vor der Distrikt Court sollen der Kläger oder der Angeflagte, wenn sie in offener Court Application gemacht haben, das Recht haben eine Jury verlangen zu können; aber keine Jury soll in einem Civil Falle eingeschworen werden, wenn nicht einer der Parteien in dem Processe solches verlangt und wenn nicht die dies verlangende Partei die Geschwornen, mit solcher Summe und unter solchen Ausnahmen bezahlt, wie die Legislatur vorschreiben mag.
Sek. 11. Kein Richter soll presidiren in einem Processe in welchem er intressirt ist oder wenn einer der Parteien durch Verwandscaft mit ihm verbunden ist, oder wenn er Anwalt in der Processe war. Wenn die Supreme Court oder die Appellation Court oder irgend zwei ihren Mitgliedern in diser Weise unfähig werden einen Falle oder Fälle in jener Court zu hö ren und zu entscheiden, so soll dieses dem Gouverneur des Staats begalubigt werden, der Sogleich die nöthige Anzahl gesetzeskundiger Personen mit Auftrag versehen soll, jenen Fall oder jene Fälle zu vernehemen und zu ebscheiden.
Wenn ein Richter einer Distrikt Court aus einem der angeführten Gründe disqualificirt ist, dann mögen die Parteien übereinkommen eine geeignete Person zu ernennen um in dem Processe zu richten oder, wenn sie dieses nicht thun, dann mag eine competenten Person ernannt werden in dem Processe zu richten, in dem County, wo derselbe anhängig ist, in solcher Weise wie das Gesetz bestimmen mag.
Wenn ein Richter einer Distrikt Court aus einem der angeführten Gründe disqualificirt ist, dann mögen die Parteien übereinkommen eine geeignente Person zu ernennen um in dem Processe zu richten oder, wenn sie dieses nicht thun, dann mag eine competenten Person ernannt werden in dem Processes zu richten, in dem County, wo derselbe anhängig ist, in solcher Weise wie das Gesetz bestimmen mag.
Und die Distrikt Richter mögen mit Distrikten taufchen oder einer für den andern Court halten, wenn sie münschen, nud sie sollen dieses thun, wenn das Gesetz vorschreibt.
Die Disqualification von Richtern der untern Courts, soll gehohen und Vacnzen sollen besetzt werden, wie das Gesetz vorschreibt.
Sek. 12. Alle Richter der Supreme Court, der Appellations Court und der Distrikt Courts sollen Kraft ihres Amtes Erhalter des Friedens im ganzen Staate sein.
Der Styl aller Erlasse und Prozesse sollen sen „Der Staat Texas.“
Alle Anflagen sollen in Namen un durch die Authorität des „Staats Texas“ ausgeführt werden und sollen schließen, „gegen den Frieden und die Würde des Staats.“
Sek. 13. In den Distrikt Courts soll die Groß- und Klein- Jury aus zwölf Männera bestehen; aber neun Mitglieder einer Groß-Jury sollen ein Quorum bilden um Geschäft zu erledigen und Anflagen er erheben. In Civil Klagen und in Klagen von gereingerem Grade als Capital Verbrechen in der Distrikt Court, mögen neun übereinstimmende Mitglieder ein Urtheil fällen, wenn aber ein Urtheil gefällt wird von weniger als der ganzen Anzahl, dann soll solches von jedem Mitglied der Jury, welches beistimmt, unterschriebenwerden.
Wenn während der Verhandlung eines Prozesses ein Geschworner oder mehrere, jedoch nicht über drei, sterben oder unfähig zum Weitersitzen werden sollen, dann soll der Nest der Jury die Macht haben, das Urtheil zu fällen; vorbehaltlich indeß, daß die Legislatur die Regel, daß weniger als die ganze Anzahl der Jury berechtigt ist ein Utheil abzugeben, es abändern oder modifiziren kann.
Sek. 14. Die richterlichen Distrikte in diesem Staate und die Zeit zu Abhalten der Courts darin, sind durch eine Verordnung festgestell, welch einen Theilr dieser Consitutiton ausmach, bis das Gesetz anders darüber bestimmt.
Sek. 15. Inn jedem County in diesem Staate soll eine County Court etablirt werden, welche eine court of record sein soll; und in jedem County soll durch die berechtigen Wähler ein County Richter erwählt werden, der inde nGesetzen des Staates gur unter richtet sein soll, er soll ein Erhalter des Friedens ssein und sein Amt zwei Jahre halten und bis sien Nachfolger erwählt und qualifizirt ist. Er soll als Zahlung für seine Dienste solche Gebühren und Sporteln empfangen das Gesetz vorschreiben mag.
Sek. 16. Die County Court soll ursprüngliche Jurisdiktion über all kelinern Vergehen haben, über welche keine ursprüngliche Jurisdiktion der Friedensrichter Court gegeben ist, wie das Gesetz jetzt oder später vorschreiben mag, und wenn die zu verhängende Geldstrafe zwei hunderdt Dolars übersteigt; und sie soll ausschließlich ursprüngliche Jurisdiktion haben in allen Civil Prozessen, wenn der bestrittene Gegenstand von zweihundert Dollars bis nicht mehr als fünfhundert Dollars, mit Ausschlußder Zinsen, beträgt; und gleichberechtigte Jurisdiktion mit der Distrikt Court, wenn der betrittene Gegenstand mehr als fünfhundert Dollars, Zinsen ausgeschlossen beträgt, abder sie soll keine Jurisdiktion in Klagen überLandbesitz haben.
Sie soll appellative Jurisdiktion haben in Civil- und Criminal Fällen, über welche die Friedensrichter Courts ursprüngliche Jurisdiktion haben, aber nur über solche Cicil Klagen, in welchen das Urtheil in der Court, von welcher appellirt wird, zwanzig Dollars, Kosten ausgeschlossen, übersteigt, und unter solchen Regulationen wie das Gesetz ver fügen mag.
In allen Appellationen von den Friedensrichter Courts, soll eine Untersuchung in der Court von Neumen stattfinden, und wenn das abgegebene Urtheil oder die von der County Court auferlegte Strafe nicht Einhundert Dollars übersteigt, dann soll solches Urtheil endgültig sein; aber wenn das abgegebene Urtheil oder die auferlegte Strafe Einhundert Dollars übersteigt, sowohl in Criminal- als in Civil- Fällen, über welche die County Court ausschließliche oder gleichberechtigte Jursidiction hat, dann soll eine Appellation an dei Appellations Court statthaft sein, unter solchen Regulationen wie das Gesetz vorschreiben mag.
Die County Court soll die allgemeine Jurisdiktion einer Probate Court haben. Sie soll Testamente approbiren; Vormünder ernenen über Minderjährige, Wahnsinnige, Blödsinninge, über Personen die unzurechnungsfähig sind und über Gewohnheits-Säufer, sie soll Testamentsvollstreckern, und Adminstratoren einsetzen, Abrechnungen von Testamentsvollstreckern, Administratoren und Vormündern erledgen, so wie alle Geschäft in Bezug auf verstorbene Personen, Minorenne, Idioten, Irre und Personen die unzurechnungsfähig und Gewohnheits-Säufer, enscließlich der Erledigung, Theilung, und Vertheilung von Nachlassenschaften verstorbener Personen, und Minderjährige in die Lehre zu thun wie Gesetz bestimmt.
Und die County Courts oder ihre Richter soll die Macht haben writs of mandamus, Einhalsbefehle, und all anderen Erlasse auszufertigen, welche nöthig sind, um die Jurisdiktion jener Courts in Kraft zu setzen, und writs of habeus corpus in den Fällen auszustellen, wo das zur Last gelegte Verbrechen innerhalb der Jurisdiktion der County Court oder der Gerichte oder Courts liegt, welche unter derselben stehen.
Die County Court sollen keine Criminal Jurisdiktion haben in einem County, wo sich eine Criminal Distrikt Court befindet wenn dieselbe nicht ausdrücklich vom Geset übertragen ist; und in solchen Counties sollen die Appellationen von Friedesrichter-Courts oder anderen niedern Courts und Gerichten in Criminal Fällen an die Criminal District Courts gemacht werden, unter solchen Regulationen, wie das Gesetz vorscheiben mag, un in allen solchen Fällen, soll eine Appellation von der Distrikt Court an die Appellationes Court statthaft sein.
Irgend ein Fall in der County Court, welchen der County Richter disqualifizirt ist verhandeln, soll an die Distrikt Court desselben Countys zur Verhandlung übertragen werden; nur wenn eind Grund vorliegt, wodurh der County Richter für die Verhandlung eines Falles, worüber die County Court Jurisdiktion hat, disqualifizirt ist, dann soll die Distrikt Court jenes Countys ursprüngliche Jurisdiktion solchem haben.
Sek. 17. Die County Court soll wenigstens einmal alle zwei Monate einen Termin für Civil-Geschäfte abhalten und soll vormundschaftliche Geschäfte entweder Zeit des Termins oder in der Zwischenzeit erledigen, wie das Gesetz bestimmen mag, und jene Court soll einmal in jedem Monate einen Termin für Criminal Geschäfte abhalten, wie das Gesetz bestimmen mag.
Prozesse mögen in jener Court eingeleitet werden durch Infomationen, welche beim County Attorney eingereicht werden oder durch bschworne Ausfagen, wie das Gesetz verfügen mag.
Eingeschworne Grand Juries der Distrkt Courts sollen kleinere Vergeben untersuchen und alle Anflagen deshalb, sollen in der Distrikt Court eingereicht werden, welche sogleich an die County Courts oder andern geringern Courts, welche Jurisdiktion darüber haben, beglaubigt zur Unter suchung überweisen werden sollen; und wenn solche Anflage niedergeschlagen wird in der County oder einer anderen niedrigern Court, dann soll die angeklagte Person nicht erlassen sein, im Falle eine Wahrscheinlichkeit der Schuld vorliegt, sondern dieselbe soll von solcher Court oder Magistrat gehalten sein, sich gegen eine Infomation oder beschworne Ausfage zu veranworten.
Eine Jury in der County Court soll aus sechs Männern bestehen, aber keine Jury soll für einen Civil Fall eingeschworen werden, wenn nicht eine der Parteien solche verlangt, und hat dieselbe im Voraus solche Bezahlung dafür zu leisten, wie das Gesetz vorschreiben mag, Falls sie nicht die schriftliche Aussage beschwört, daß sie unfähig ist, die Jury-Gebühren zu be zahlen.
Sek. 18. Jedes organisirte County im Staate, jetzt oder später bestehend, soll von Zeit zu Zeit für die Bequemlickeit des Volkes in nicht weniger als vier und nicht mehr als acht Precinkte eingetheilt werden.
Die jetzinge County-Court soll die erste Eintheilung machen.
Später Eintheilungen sollen von der Commissions Court gemacht werden, welche durch diese Constitution geschaffen ist.
In jedem solchen Prezinkte soll bei jeder zweijährigen Wahl ein Friedensrichter und ein Constabler gewählt werden, von denen jeder sein Amt zwei Jahre halten soll und bis sein Nachfolger erwählt und qualifizirt ist; vorbehaltlich daß in einem Precinkte mit einer Stadt von Achttausend oder mehr Einwohnern, zwei Friedensrichter erwählt werden sollen.
Jedes County soll in gleicher Weise in vier Commissioners-Precinkte getheilt werden und jedem davon soll durch die berechtigten Wähler desselben ein County-Commissioner erwählt werden, der sein Amt zwei Jahre und bis sein Nachfolger erwählt und qualifizirt ist, halten soll.
Die so erwählten County Commissioners, zusammen mit dem County-Richter als vorsitzenenden Beamten, sollen die County-Commissioners Court bilden, welche solche Machtvollkommenheirt und Jurisdicktion in allen County Geschäften haben soll, wir durch diese Constitution und durch die Gesetze des Staate derseben übertragen werden mag oder wie später vorgeschrieben wird.
Sek. 19. Fiedensrichter sollen Jurisdiktion in allen Criminal Fällen haben, wo die gesetzlich aufzuerlegende Strafe nicht mehr als zweihundert Dollars beträgt und in allen Civil- Fällenwo die bestrittene Summe zweihundert Dollars oder weniger ist, mit Auschluß der Zinsen, und worüber der Distrikt –oder County Courts keine ausschließliche Jurisdiktion und unter solchen Regulationen, wie das Gesetz vorschreiben mag; und Appelllationen an die County Courts, wenn das Urtheil mehr als zwanzig Dollar, ausschließlich der Kosten, beträgt und in allen Criminal Fällen, unter solchen Regulationen, wie das Gesetz vorschreiben mag.
Die Friedensrichter sollen von Amtswegen öffentliche Notare sein; und sie sollen ihre Courts zu solchen Zeiten und an solchen Plätzen halten, wie das Gesetz vorschreiben mag.
Sek. 20. Für jedes County soll von den berechtigten Wählern ein County-Clerk erwählt werde, der sein Amt zwei Jahre halten soll; er soll Clerk der County und Commissioners Court und Recorder des Counties sein, und seine Pflichten, Gebühren und Sportein sollen von der Legislatur vorgeschrieben werden; und eine Vacanz in dessen Amt soll durch die Commissioners Court besetzt werden, bis zur nächsten allgemeinen Wahl für County und Staates-Beamte; vorbehaltlich jedoch, daß in Counties mit weniger als achttausend Personen Bervölkerung , eine Wahl für nur einen Clerk stattfinden mag, der die Pflichten von Distrikt und County Clerk versehen soll.
Sek. 21. Ein County Attorney, für Counties, in welchen kein Criminal Distrikt Anwalt wohnt, soll von den berechtigten Wählern jedes County’s erwählt werden, der seine Bestallung vom Gouveneur empfangen und sein Amt für dem Termin von zwei Jahre halten soll.
Im Falle einer Vacanz soll die Commissioners Court des County’s die Macht haben, einen County Anwalt bis zur nächsten allgemeinen Wahl zu ernennen.
Der County Anwalt soll den Staat in allen Fällen vor der Distrikt – und niederen Court, in einen County vertreten, wenn aber ein County zu einem Distrikt gehört, wo ein Distrikt Anwalt vorhanden, dann sollen die respectiven Pflichten von Distrikt Anwalt und County Anwalt in solchen Counties durch die Legislatur regulirt werden.
Die Legislatur mag die Wahl von Distrikt-Anwälten in solchen Distrikten verordnen wie nothwendig erscheint, und mag Berfügengen über die Bezahlung an Distrikt-Anwälte und County-Anwälte treffen; vorbehaltlich jedoch, daß Distrikt-Anwälte ein jährliches Gehalt von fünfhundert Dollars, zahlbar vom Staate, und solche Gebühren und Sporteln empfangen sollen, wie das Gesetz bestimmen mag. County Anwälte sollen als Zahlung nur solche Gebühren und Sporteln empfangen, wie das Gesetz vorschreiben mag.
Sek. 22. Die Legislatur soll die Macht haben die Criminal- oder Civil- Jurisdiktion von County-Courts zu vergrößern, zu verklinern oder zu ändern durch locale oder allegemeine Gesetze un im Fall einer solchen Abänderung der Jurisdiktion soll die Legislatur ebenfalls die Jurisdiktion der anderen Gerichtshöfe demäß abändern.
Sek. 23. Von den berechtigten Wählern eines jeden County’s soll ein Sheriff erwählt werden, der sein Amt für den Termin von zwei Jahren halten soll, dessen Pflichten, Sporteln und Gebühren von der Legislatur vorgeschrieben werden sollen und Vacanzen in dessen Amt sollen urch die Commissioners-Court besetzt werden, bis zur nächsten allgemeinen Wahl für County- und Staatsbeamte.
Sek. 24. County Richter, County Anwälte, Clerks der Distrikt und County Courts, Friedensrichter, Constables und andere County-Beamte können von den Richtern der Distrikt Courts wegen Unfähigkeit, schlechter Amtsführung, wegen Gewohnheitssausens oder wegen anderer gesetzlich Festgesetzter Ursachen abgesetzt werden, wenn der Grund dafür schriftlich angegeben ist und eine Jury die Wahl bestätigt.
Die Supreme Court soll die Macht haben Regeln und Regulationen für die Verwaltung jener Court und anderer Courts des Staates zu machen um die Verhandlungen zu reglieren und um die Erledgiung von Geschäften darin zu befördern.
Der Staat soll nicht das Rechts haben in Criminal Fällen zu apellireu.
Sek. 27. Die Legislatur soll in ihrer ersten Sitzung das Uebertragen aller Civil- oder Criminal Geschäfte, welche in Distrikts Courts anhängig sind, und über welcher diese Constitution Jurisdiktion an County –Courts und andere niedere Courts giebt, an solche County oder andere Court, verordnen, sowie auch über die Verhandlung oder Erledigung aller solcher Fälle in solchen County- oder niederen Courts verfügen.
Sek. 28. Vacanz im Amte der Richter der Supreme Court, der Appellations Court und Distrikt Court sollen vom Gouverneur besetzt werden bis zur nächsten allgemeinen Wahl; Und Vacanzen im Amte des Couty Richters und der Fiedensrichter, sollen durch die Commissioners besetzt werden, bis zur nächsten allgemeinen Wahl für solche Beamte.