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Constitutions of Texas 1824-1876

Artikel 16: Allgemeine Verfügungen

Artikel 16.

Allgemeine Verfügungen.

Sek. 1. Die Mitglieder der Legislatur u. Alle Beamtem sollen, ehe ihr Amt mit den Pflichten desselben antreten, den folgenden Eid schwören oder bestätigen: Ich (________) schwöre (oder bestätige) daß ich alle die Pflichten, welche mit dem Amt des __________ mir suferlegt sind erfüllen und aus führen will, nach meinem besten Wissen und Willen, in Webereinstimmung mit der Constitution und Gesetzen der Vereinigten Staaten und dieses Staates; und sein Duell mit tödlichen Waffen aus gefochten habe, innerhalb oder auserhalb dieses Staates, und daß ich weder eine Forderung zu einem Duell mit tödlichen Waffen gemacht; noch angenomeen habe, und weder als Sekundant, um eine Forderung zu überbringen, gedient, noch einer sich so vergehenden Person geholfen, sie berathen oder unterstützt habe. Und ich schwöre (bestätige) ferner, daß ich weder direkt noch indirekt Geld, oder Werthsachen bezahlt, oder ein Amt oder Beschäftigung als Belohnung für das Abgeben oder Nichtabgeben einer Wahlstimme bei der Wahl, durch welche ich erwählt wurde, oder (wenn das Amt ein Amt der Ernennung ist) um meine Ernennung zu sichern versprochen habe, -- so Gott mir helfen mag.“

Sek. 2. Gesetze sollen gemacht werden um alle diejenigen, welche wegen Besteching, Meineid, Fälschung oder wegen andere höherer Verbrechen bestraft wurden von Aemten, Geschworenendienst und vom Stimmrecht auszuschliesen. Das Stimmrecht soll durch Gesetze geschützt werden, welche Wahlen regulieren und unter entsprechenden Strafen un geeigneten Einfluß der Macht, die Bestechung, den Aufruhr oder andere unpassende Mittel, verbieten.

Sek. 3. Die Legislatur soll Verfügungen treffen, daß Personen, welche wegen skleiner Vergehen zum Couny Gefängniß verurtheilt und eingezogen sind, weil sie die Strafgelder und Unkosten nicht bezahlten, gehalten sein sollen, solche Strafgelder und Unkosten durch Handarbeit abzuverdienen, unter solchen Regulationen, wie das Gesetz vorschreiben mag.

Sek. 4. Ein Bürger dieses Staates, der nach der Annahme dieser Constitution ein Duell mit tödlichen Waffen kämpft, oder eine herausforderung, ein Duell mit tödlichen Waffen zu kämpfen, macht oder annimmt, sowohl innerhalb als außerhalb des Staates, oder welcher solcher als Sekundant handelt oder in irgend einer Weise wiffenlich solcher beisteht, welch sich so vergehen, soll des Stimmerechts und des Rechts, ein Amt des Vertrauens oder des Vortheils in diesem Staate bekleiden zu kömmen beraubt sein.

Sek. 5. Eine Person, welche verurtheilt ist, weil sie Bestechung angeben oder gebraucht hat um erwählt oder ernannt zu werden , soll un fähig sein Amt des Vortheils oder des Vertrauens in disem Staate bekleiden zu können.

Sek. 6. Für private oder persönliche Zwecke soll keine Geldbewilligung gemacht werden. Eine regelmäßig beschworene Abrechnung über alle Einnahmen und Ausgaben öffentlicher Gelder soll jährlich ver öffentlicht werden, in solcher Weise, wie das Gesetz vorschreiben mag.

Sek. 7. In keinem Fall soll die Legislatur die Macht haben „Treasury Anweisungen“ „Treasurt Noten“ oder eine Obligation, die Geld cursiren soll, auszustellen.

Sek. 8. Jedes County im Staate mag für die Errichtung von einem Armen Arbeitshause und einer Farm Verfügung treffen, um für die Hülflosen und armen Einwohner zu sorgen, sie zu beaufsichten, zu beschäftigen und um ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

Sek. 9. Das Recht des Wohners, wenn einmal erlangt, soll nicht durch eine Abwesenheit aus dem Staate oder aus den Vereinigten Staaten für Geschäftszwecke, verwirk werden, und Jemand des Stimmerechts oder des Rechts zu einmen Amte ernannte zu werden zu berauben, mit solchen Ausnahmen indeß, wie lässigen mögen.

Sek. 10. Die Legislatur soll verordnen, daß ein Abzug am Gehalt derjenigen öffentlichen Beamten stattfinden mag, welche die Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten vernachlässigen mögen.

Sek. 11. Der gesetzliche Zinsfuß soll nicht acht Procent für das Jahr übersteigen, wenn kein Contrakt in Bezug auf den Zinfuß bestebt; durch Contrakt mögen Parteien sich auf einen Zinfuß, der zwölf Procent das Jahr nicht übersteigt, einigen.
Alle Zinsen höher als der letzt genannte Zinsfuß, sollen als Wucher betrachtet werden, und die Legislatur soll in ihrer ersten Sitzung geeignete Strafen festsetzen um Wucher zu verhinfern und zu bestrafen.

Sek. 12. Kein Congreßmitglied oder eine Person, welche in Amt des Vertauens oder Vortheils der Ver. Staaten oder eines Staates oder einer fremden Macht hält, soll als ein Mitglied der Legislatur wählbar sein, noch irgend ein Amt des Vertrauens oder Vortheils in diesem Staate halten oder ausüben.

Sek. 13. Es soll die Pflicht der Legislatur sein, solche Gesetze zu erlassen wie nothwendig und geeignet sein mögen, Streitigkeiten durch Schiedsgericht zu enscheiden, wenn die Parteien die Art der Verhandlung wählen.

Sek. 14. Alle Civil-Beamte solen im Staate, und alle Distrikt oder County Beamte innerhalb ihres Distrikts oder ihres County’s wohnen und sollen ihre Office an solchen Plätzen, sollen sie das Amt, welches sie halten, aufgeben.

Sek. 15. Alles Grund- und persönliche Eigenthum der Ehefrau, welches sie vor ihrer Verheirathung besaß oder beanspruchte und solches, welches sie später durch Schenkung, Vermächtniß oder Erbfolge erlangt, soll ihr seperates Eigenthum sein, und Gesetze sollen erlassen werden, welche die Rechte der Ehefrau in Bezug sowohl auf ihr seperates Eigenthum als auch auf dasjenige, welches sie in Gemeinschaft mit ihrem Ehemanne besitzt, besser definiren. Ebenfalls sollen Gesetze erlassen werden für die Registration des seperaten Eigenthums der Ehefrau.

Sek. 16. Keine inkorporirte Gesellschaft soll ferner mit Bank-oder Dikontirungs- Privilegien geschaffen werden.

Sek. 17. Alle Beamte dieses Staates sollen die Pflichten ihrer Aemter ausrüben, bis ihr Nachfolger geeignet qualificirt ist.

Sek. 18. Das Besitzrecht und das Recht zu pozessiren welche unter der Constitution und Gesetzen der Republik und des Staates erlangt wurden, sollen unangetastet bleiben; noch sollen irgend Rechte oder das Recht zu pozessiren, welche ausgeschlossen oder null und nichtig erklärt sind durch die Constitution der Republik und des Staates, wieder eingeführt oder erneuert werden durch diese Constitution; sondern dieselben sollen genau in derselben Lage verbleiben, in welcher sie vor der Annahme dieser Constitution waren, wenn hierin nicht anders bestimmt ist; und vorbehaltlich ferner, daß kein Grund zu eine Klage der früher augeschlossen war, erneuert sein soll.

Sek. 19. Die Legislatur soll die Qualification der Groß- und Klein Geschworenen durch das Gesetz bestimmen.

Sek. 20. Die Legislatur soll in ihrer ersten Sitzung ein Gesetz erlassen wonach die berechtigen Wähler eines County’s eines Friedensrichter Bezirks, einer Stadt oder eines Fleckens durch Stimmenmehrheit von Zeit zu Zeit eintscheiden mögen, ob der Verkauf von berauschenden Getränken innerhalb der beschriebenen Grenzen verboten sein soll.

Sek. 21. Alle Schreibmaterialen und Drucksachen ausgenommen Proclamationen und solche Drucksachen welche im Taubstummen Institut gemacht werden mögen, Papier, Feuerholz, im Legislativen und andern Departments der Regierung mit Ausnahme des richterlichen Departments, sollen geliefert werden, nur das Drucken und Einbinden der Gesetze, Journale und Departments-Bericht und alles andere Drucken und Binden, und die Reparatur und Ausstattung der Hallen und Räume, welche zu Versammlungen der Legislatur und ihrer Comites benutzt werden, sollen unter Contract geschehen, der an den verantwortlichen Mindestfordernden gegeben werden soll und unter solchen Regulatinonen, wie das Gesetz vorschreiben mag. Kein Mitglied oder Beamter eines Regierungs-Departments soll in einer Weise bei solchem Contrakte betheiligt sein; und alle solche Contrakte sollen der Gegehmingung der Gouverneurs, Staatsseketärs und Comptrollers unterworfen sein.

Sek. 22. Die Legislatur soll die Macht haben solche Fence-Gesetze zu passiren, welche in einer Abtheilung des Staates oder der Counties, so sie nöthig ersheinen mögen um den Bedürfen des volkes zu entsprchen, anwendbar sind.

Sek. 23. Die Legislatur mag Bestimmungen bezüglich des lbenden Viehes treffen und zum Schutze von Viehzüchtern, in dem viehzüchtenden Theil des Staates, Gesetze passiren und andere Theile, Sektionen oder Counties von solchen Gesetzen ausnehemen; und sie soll die Macht haben allgemeine und specielle Gesetze für die Inspektioen von vieh, Zuckvieh und Häuten zu passiren und zur Regulierung der Viehbrände, vorbehaltlich jedoch, daß ein so passirtes Local Gesetz den Landbesitzern des Theiles der davon berührt wird, vorlegt und von ihnen genehmigt sein soll, ehe in Kraft treten Kann.

Sek. 24. Die Legislatur soll Verfügung treffen für das Auslegen und des Ausbessern der öffentlichen Straßen, das Erbauen von Brüden und um die Strafgelder, Verwirkungen und um die Arbeit der Zuchthaus Sträflinge für alle diese Zwecke außbar zu verwenden.

Sek. 25. Alle Abzüge und Erlasse für Versicherung, Fracht, Transportation, Beförderung, Bagagebühr, Pressen und Ballen von Baumwolle, Reperaratur, oder für irgend eine andere Art von Arbeit oder Diensteleistung, von und auf Bauwolle Getreide, oder auf irgend ein anderes Prudkt oder einem Handels Artikel in diesem Staate, welche gezahlt, gestattet oder contrahirt sind, an und mit einem gewöhnlichen Fuhrman, Verschiffer, Kaufman, Commissionerskaufmann, Faktor, Agent, oder an eine Mittelsperson irgend einer Art, der nicht der wahre und wirkliche Eigenthümer desselben ist --- sollen für immer verboten sein, und es soll die Pflicht der Legislatur sein, wirksame Gesetze zu erlassen um alle Personen zu betrafen, welche in diesem Staate solche bezahlen, empfangen oder für solche Contrahiren.

Sek. 26. Jede Person, Corporation oder Compagnie, welche eine Todtschlag ausübt, absichlich oder durch Unvorsichtigkeit oder grobe Nachlässigkeit soll dem überlebehnden Ehemman der Wittwe, oder Erben jene oder dieser oder solchen Erben, welche vorhanden sein mögen, zu exemplarischem Schadenersaße verantwortlich sein, ohen Rücksicht auf ein Criminal Verfahren welches über den Todtschlag stattfinden mag oder nicht.

Sek. 27. Alle Wahlen, um Vakanzen in Aemtern in diesem Staate zu besetzen, sollen nur für den Unvollendeten Amtstermin sein.

Sek. 28. Kein laufender Arbeiterlohn für persöliche Diesnte soll jemals der Beschlagnahme unterworfen sein.

Sek. 29. Die legislatur soll durch Gesetze Advokatenknisse definiren und betrafen.

Sek. 30. Die Dauer aller Aemter, welche nicht in dieser Constitution bestimmt ist, soll niemals zwei Jahre übersteigen.

Sek. 31. Die Legislatur mag Gesetze erlassen, welche die Qualification von praktisireden Medizinern in diesem Staat vorschreiben und Personen für Pfuschereien betrafen, aber das Gesetz soll niemals einer bestimmten medizinischen Doktrin den Vorzug geben.

Sek. 32. Die Legislature mag durch Gesetze die Errichtung eines Gesunheitsraths und Gesundheits Statik verordnen unter solchen Regeln und Regulationen wie geeigenet erscheinen mögen.

Sek. 33. Die Rechnungsbeamten dieses Staates sollen weder eine Anweisung auf den Staatschatz ausgeben noch bezahlen zu Gunsten einer Person, als Gehalt oder Vergütung für den Posten eines Agenten, Beamten oder Ernannten, der zu gleicher Zeit ein anderes Amt oder Stellung der Ehre, des Vertrauens oder des Vortheils unter diesem Staate oder der Vereinigten Staaten hält, ausgenommen in Fällen wo diese Constitution anders verfügt.

Sek. 34. Die Legislatur soll Gesetze passiren, welche den Gouverneur ermächtigen and die Regierung der Vereinigten Staaten einen hinreichden Theil der öffentlichen Domaine zu verwenden oder verkaufen, welche für die Errichtung von Forts, Barracken, Arsenale, Militär Zwecke; und das Verfahren des Gouverneur dabei, soll der Genehmigung der Legislatur unterworfen sein.

Sek. 35. Die Legislatur soll in ihrer ersten Sitzung Gesetze erlassen zum Schutze der Arbeiter an öffentlichen Gebäuden, Straßen, Landstraßen, Einbahnen, Kanälen und änlichen öffentlichen Werken, damit Kontraktoren oder Unterkontraktoren ihnen ihren Lohn zahlen, sobald er fällig ist, und um Coporationen, Compagnie oder Personen, für welche die Arbeit geleistet wurde, für die volle Zahlung an dieselben verantwortlich zu machen.

Sek. 36. In ihrer ersten Stizung soll die Legislatur Verfügungen treffen, die Summen, welche Lehrer in öffentlichen Schulen in rechtmäßiger Weise vom Staate zu fordern haben, zu bezahlen oder zu fundiren; und zwar für Dienste, welche vor dem 1. Juli 1873 geleistet wurden, und auch Verfügungen treffen, daß die Schul-Distrikte im Staate die Summen zahlen, welche die Lehrer öffentlicher Schulen rechtmäßig von solchen Distrikten zu fordern haben biz Januar 1876.

Sek. 37. Handwerker, Künstler und Material-Beschaffer jeder Klasse sollen einen gesetzlichen Anspruch auf das Gebäude oder Gegenstand haben, welchen sie gemacht oder reparirt haben für den Werth ihrer darauf verwendeten Arbeit oder des gelieferten Materials, und die Legislatur soll Gesetze erlassen, damit solcher Anspruch schnell und wirksam geltend gemacht werden kann.

Sek. 38. Zur geeigneten Zeit, wenn das öffentliche Intresse es verlangen mag, mag die legislatur das Amt eines Versicherungs-Commissioners, der Statistik und der Geschichte errichten, desn Amstermin, Pflichten und Gehalt vom Gesetz vorgeschrieben sein sollen.

Sek. 39. Die Legislatur mag von Zeit zu Zeit Geldbewilligungen machen, um geschichtliche Andenken von Texas zu erhalten und zu verewigen, mittels Monumente, Statuen, Gemälde und Dokumente von historische Werthe.

Sek. 40. Keine Person soll zur selben Zeit mehr als ein Civilamt des Vortheils halten oder ausüben, ausgenommen das Friedensrichters, des County-Commissioners, des öffentlichenNotars und Postmeisters, wenn hierin nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.

Sek. 41. Eine Person, Welche direkt oder indirekt Geld, Werthsachen, Bescheinigung, Privilegien oder persönlische Veortheile einem Executive- oder richterlichen Beamten oder einem Mitgliede der legislatur anbietet, giebt oder verspricht, um ihn in der Ausübung einer seiner öffentlichen oder offiziellen Pflichten zu beeinflussen, soll der Bestechung schuldig sein und soll in solcher Weise bestraft werden, wie das Gesetz bestimmen soll. Und ein Mitglied der Legislatur oder Executiv—oder richterlicher Beamter, der von einer Compagnie, Corporation oder Person, Geld, Ernennung, Beschäftigung, Zugniß, Belohnung, Sachen von Werth oder Verwendung oder persönlische Veortheile, oder Versprechen dafür, für sich oder einen Anderen erbittet, fordert oder empfängt, oder einwilligt direkt oder indirekt für sich selbst oder einen Anderen zu empfangen, für seine Stimme oder seinen amtlichen Einfluß, oder für das Nichtstimmen oder mit einer ausdrücklichen oder verausgesetzen Annahme, daß seine Stimme oder seine offiziellen Handlungen dadurch in irgend einer Weise beinflußt werden sollen, ---- oder wer für einen Andern solches Geld oder andere Northeile, Material oder Sache, wie vorher gesagt, erbittet, fordert oder empfängt als Bezahlung für seine Stimme oder seinen offiziellen Einfluß, für einen Anderen soll der Bestehung in dem sinne der Constitution schuldig sein und soll als Strafe dafür den Verlust des Amtes erleiden, welches er hält, und noch solche weiteren Strafen, wie das Gesetz schon jetzt oder später bestimmen mag.

Sek. 42. Die Legislatur mag ein Asyl für Trunkenbolde errichten, um Trunkenheit zu kuriren und Trunkenbolde zu bessern.

Sek. 43. Kein Mann oder Anzahl von Männern soll jemals von der Erfüllung einer öffentlichen Pflicht oder eines Dienstes, welche durch allgemeine oder spezielle Gesetze auferlegt sind, befreit, ausgenommen, oder ihm solche erlassen sein. Aunahmen von nur durch allgemeines Gesetz gemacht werden.

Sek. 44. Die Legislatur soll die Wahl eines County-Treasurers und eines County-Surveyors durch die qualifizirten Wähler jedes Counties im Staate verordnen und deren Pflichten vorschreiben. Sie sollen eine Office in der Hauptstadt des Countys haben und ihr Amt zwei Jahre und bis ihre Nachfolger qualifizirt sind, halten, und sie sollen solche Zahlung empfangen, wie das Gesetz vorschreiben mag.

Sek. 45. Es soll die Pflich der Legislatur sein, Verfügung zu treffen, daß solche Urkunden, Listen, Correspondezen und andere Civil- und Militair Dokumente, welche sich auf die Geschichte von Texas beziehen und welche jetzt im Besitz von Personen sind, die willig, dieselben dem Staate zur Erhaltung anzuvertrauen, gesammelt, geordnet und sicher verwahrt werden.

Sek. 46. Die Legislatur soll durch’s Gesetz die Organisation und Disciplinirung der Miliz des Staates verfügen in solcher Weise wie sie geeignet erachten mag, und der Constitution und den Gesetzen der Vereinigten Staaten angemessen.

Sek. 47. Eine Person, welche aus Gründen religiösen Bedenters keine Waffen tragen mag, soll nicht dazu gewungen werden, sie soll aber einen entsprechen Betrag für die persölichen Dienste zahlen.

Sek. 48. Alle Gesetze und Theile von Gesetzen, die im Staate Texas jetzt in Kraft sind und welche nicht in Widerspruch mit der Constitution der Vereinigten Staaten und mit dieser Constitution sind, sollen als Gesetze dieses Staates in Kraft bleiben, bis dieselben durch ihre eigene Beschränkung aufhören oder bis sie von der Legislatur abgeändert oder widerrufen werden.

Sek. 49. Die Legislatur soll die Macht und die Pflicht haben, einen gewissen Theil von persölichen Eigenthun aller Familienhäupter und auch von unverheirathetn mündigen männlichen und meidlichen Personen, gegen Zwangsverkauf zu schützen.

Sek. 50. Die Heimstätte einer Familie ist hiermit gegen Zwangsverkauf geschützt, um irgend welche Schulden zu zahlen, ausgenommen für das schuldig Kaufgeld darauf oder eines Theiles deselben, für schuldig Taren, oder fürArbeit oder Material, welche zum Bau und Verbeern desselben verwendet wurde, und im letzten Falle nur dann, wenn die Arbeit und das Material unter einem schriftlichen Contrakt und mit Zustimmung der Ehefrau. Welche in derselben Weise gegeben werde sollen, wie es verlangt ist, wenn sie einen Verkauf oder Uebertrag der Heimstätte macht; noch soll der Eigenthumer, wenn er verheirathet ist, die Heimstätte ohne die Einwilligung der Ehefrau verkaufen, welche abgegeben werden soll in solcher Weise, wie das Gesetz vorschreiben mag. Keine Verpfändung Verkaufsrecht oder anderer Anspruch auf die Heimstätte soll jemals gültig sein, ausgenommen für das Ankaufsgeld oder für verbesserungen, wie vorher bestimmt, ohne Rücksicht darauf, ob solche Verpfändung Verkaufsrecht oder anderer Anspruch durch der Ehemann allein oder zusammen mit der Ehefrau geschaffen wurden, und alle pretendirte Verkäufe der Heimstätte, welche eine Annulirungs-Bedinggung involviren, sollen ungültig sein.

Sek. 51. Die Heimstätte, jedoch nicht in einer Stadt oder einem Flecken soll bestehen aus nicht mehr als zwei hunder Acker Land, in einer oder mehren Parzellen, mit allen Eirichtungen darauf; die Heimstätte in einer Stadt, Flecken oder Dorf soll aus einem Bauplatz oder mehren Bauplätzen bestehen, welche zur Zeit, wann sie zur Heimstätte bestimmt wurden, den Werth von fünf Tausend Dollars nicht überstiegen, ohne de Weth der Einrichtungen darauf mitzurrechnen, vorbehaltlich jedoch, daß die selben für die Zwecke einer Heimstätte oder als Platz benußt werden, wo das Familienhaupt seine Geschäfte betreibt; vorbehaltlich ferner, daß ein zeitweiliges Verrenten der Heimstätte den Charakter derselben nicht andern soll, wenn keine andere Heimstätte erworden wurde.

Sek. 52. Beim Tode des Ehemannes oder Ehefrau oder Beider, soll die Heimstätte sich in gleicher Weise vererben, wie anderes Grund-Eegethum des Verstorbenen soll denselben Gesetzen über Erbfolge und Vertheilung unterworfen sein, aber dieselbe soll nicht Theil zerlegt werden unter den Erben des Verstobenen während Lebzeiten des überlebenden Ehemannes oder der überlebenden Ehefrau, oder so lange, wie die oder der Ueberlebende es vozeiht, dieselbe als Heimstätte zu gebrauchen und zu bewohnen, oder so lange, wie dem Vormunde minorenner Kinder des Verstobenen es auf Befehl der Geeigneten Court, welche Jurisdiktion darüber hat, erlaubt sein mag, dieselbe zu benutzen und zu bewohnen.

Sek. 53. Damit keine Unnanehmtichkeiten durch die Annahme dieser Constitution entstehen, ist er erklärt, daß aller Prozeß und alle Erlasse irgend einer Art, welche ausgestellt sind oder sein mögen, und welche nicht zurückberichtet oder ausgeführt ware, als diese Constitution angenommen wurde, gültig bleiben sollen und in keiner Weise durch die Annahme diese Constitution berührt sein sollen.

Sek. 54. Es soll die Pflicht der Legislature sein für die Aufsicht und Verforgung von hüflosen Blödsinningen für Rechnung des Staates Verordnungen zu treffen, unter solchen Regulationen und Einschränkungen, wie dieselbe vorschreiben mag.

Sek. 55. Die Legislatur mag jährliche Penionen für überlebende Soldaten und Freiwillige aus dem Kriege zwischen Texas und Mexico, vom Anfang der revolution in 1835 bis zum 1. Januar 1837 von nicht mehr als ein Hundert und Fünfzig Dollars für’s Jahr, bestimmen, und ebenso für die überlebenden Unterschreiber, vorbehaltlich jedoch, daß keine solche Pension anderen Personen bewilligt wird als solchen, welchen hülfsbedürftig sind, wofür die Beweise der County Court des Countys, wo der Applikant wohnt vorlegt werden sollen, in solcher Weise, wie das Gesetz bestimmen mag.

Sek. 56. Die Legislatur soll keine Macht haben irgend öffentliches Geld für die Errichtung und Unterstützung eines Emigrations-Büreaus zu bewilligen, oder zu dem Zwecke, um Emigranten nach Texas zu bringen.

Sek. 57. Drei Millionen Acker von der öffentlichen Domaine sind hiermit bewilligt und refervert zum Zwecke ein neues Staats Capitol und andere nöthige öffentlichen Gebäude am Regierungssitze zu errichten, und dieses Land soll unter den Verfügungen der Legislatur verkauft werden und die Legislatur soll passende Gesetze entwerfen um diese Sektion in Kraft zu setzen.

Article 16, Section 1

Article 16, Section 1

Article 16, Sections 1-5

Article 16, Sections 1-5

Article 16, Sections 5-11

Article 16, Sections 5-11

Article 16, Sections 11-17

Article 16, Sections 11-17

Article 16, Sections 17-21

Article 16, Sections 17-21

Article 16, Sections 21-25

Article 16, Sections 21-25

Article 16, Sections 25-32

Article 16, Sections 25-32

Article 16, Sections 32-36

Article 16, Sections 32-36

Article 16, Sections 36-41

Article 16, Sections 36-41

Article 16, Sections 41-44

Article 16, Sections 41-44

Article 16, Sections 44-50

Article 16, Sections 44-50

Article 16, Sections 50-52

Article 16, Sections 50-52

Article 16, Sections 52-55

Article 16, Sections 52-55

Article 16, Sections 56-57

Article 16, Sections 56-57