Skip to Main Content
Tarlton Law Library logo Texas Law Home Tarlton Law Library Home
Today's Operating Hours:

Constitutions of Texas 1824-1876

Artikel 15: Anflagezustand

Artikel 15.

Anflagezustand.

Sek. 1. Die Macht des Versetzens un Anflagezustand soll im Representaten-Hause beruben.

Sek. 2. Die Anflage des Gouverneurs, des Lieutenant-Gouverneurs, des General Staats Anwalts, des Schatzmeisters, des Commissioners der Public Land Office, des Comptrollers und der Richter der Supreme Court, der Appellations Court und der District Court soll vor dem Senate verhandelt werden.

Sek. 3. Wenn der Senat als eine Anflage Kammer in Sitzung ist, sollen die Senatoren unter Eid oder unter Betheuerung, unpartheisch die angeklagte Partei richten, und seine Person soll verurtheilt werdenohne Zustimmung von Zwei Drittel der anwesendenden Senatoren.

Sek. 4. Das Urtheil in Anflage-Fällen soll sich nur auf Absetzung vom Amte und Unfähigkeit ein Amt der Ehre, des Vertrauens oder des Gewinnes in diesem Staate zu halten erstrecken. Eine Partei, welche angeklagt und verurtheilt worden ist, soll auch der Anflage, Untersuchung und Verurtheilung gemäß der Gesetze unterworfen sein.

Sek. 5. Alle Beamte, gegen welche Anflagepukte vorgebracht werden, sollen der Ausübung ihrer Amtsflicht, während solche Anflage schwebt, suspendirt werden. Der Gouverneur mag dann durch vorläusige Ernennung die Vacnz, welche durch die Suspendirung eines Beamten ensteht, besetzen, bis zur Entschiedung der Anflage.

Sek. 6. Ein Richter der Distrikt Court kann von der Supreme Court in folgenden Fällen abgesetzt werden:
Unfähigkeit die Pflichten seines Amtes zu erfüllen;
wenn er der Parteilichkeit, der Bedrückung oder andern offiziellen Mißverhaltens schulding ist;
wenn seine Gewohnheiten und sein Betragen der Art sind um ihn unfähig zu machen eine solches Amt zu bekleiden;
wenn er nachlässig und versäumen sollte die Pflichter des Richters zu erfüllen;
und wenn er vernachlässigen sollte in einem vernünftigen Maaße die Geschäfte in seiner Court zu erledigen. Die Supreme Court soll unsprüngliche Jurisdiktion haben vostehende Fälle zu untersuchen und zu entscheiden, wenn dieselben schriftlich und unter Eid und beschworen vor einem Richter gehalten wird und welche die Berechtigung besitzen in der Supreme Court praktisiren zu können --- eingereicht werden, und eine solche Einreichung soll begründet sein, entweder auf die Kenntnisse der Thatsachen selbst oder auf den schriftlichen Eid glaubwürdiger Zeugen.
Die Supreme Court mag alle nöthigen Mandate ausstellen und alle nöthigen Regeln vorschreiben um diese Sektion in Kraft zu setzen. Fälle dieser Art sollen den Vorzug haben und sollen so bald als möglich untersucht werden.

Sek. 7. Die Legislatur soll für die Untersuchung und Absetzung vom Amte aler Beamte im Staate durch Gesetzte verfügen, wo solches in dieser Constitution nicht bestimmt ist.

Adresse.

Sek. 8. Die Richter der Supreme Court, der Appellations Court und der District Courts sollen Gouverneur in Folge der Adresse von Zwei Drittel von jedem Hause der Legislatur für böswillige Pflichtverletzung, Unfäbigkeit, gewobnheitsmäßiges Trinken, Bedrücken im Amte, oder wegen anderer begründeter Ursachen, welche für eine Anflage ungenügend sind --- abgesetzt werden, vorbehaltlichjedoch, daß die Ursache oder die Ursachen, warum solche Absetzung verlangt wird, ausfürlich in jener Addresse angegeben sein und in’s Journal eines jeden Houases eingetragen werden sollen, und ferner vorbehaltlich, daß der Richter, welcher abgesetzt werden soll, von den Ursachen benachrichtigt werden, und zu zeiner eignenen Vertheidigung zugelassen werden soll, ehe eine Abstimmung über solche Adresse stattfindent; und in allen solchen Fällen soll die Abstimung durch Ja und Nein stattfinden und das Journal eines jeden betrffenden Hauses eigetragen werden.

Article 15, Sections 1-5

Article 15, Sections 1-5

Article 15, Sections 6-8

Article 15, Sections 6-8

Article 15, Section 8 continued

Article 15, Section 8 continued