Sct. I. Die Staatsgewalten von Texas sollen in drei verschiedene Abtheilungen Getheilt werden, und eine jede von diesen soll einem besonderen Personale von Beatem übertragen werden, namlich: die gestzgebende – einem; die vollzichende – einem anderen; die richterlich – einem dritten. Und weder ein Einzelner noch Mehrheit von Personen, welche zu einer dieser Abtheilungen gehört, soll eine Macht ausüben, welche eigentlich einer anderen Abtheilung zusteht, außer in besonderen zu erwähnenden Fallen.
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