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Constitutions of Texas 1824-1876

Artikel 8: Impeachment

Artikel 8.

Impeachment.

Sektion 1. Das Recht des Impeachments soll in dem Representatenhaus ruhin.

Sektion 2. Das Impeachment des Gouverneurs, Staatsanwalts, Staatssekretärs, Schazmeisters, Controlleurs und Distrikts Richter soll vor dem Senate verhandelt werden.

Sektion 3. Das Impeachment der Richter des höchsten Gerichtshofes soll vor dem Senate verhandelt werden. Wenn der Senat als Impeachments-Gericht fungirt, sollen die Senatoren unter Eid oder Affirmation stehen, und keine Person soll schuldig gefunden werden, wenn nicht zwei Drittel der anwesenden Senatoren diesem Beschluss bestimmen.

Sektion 4. Das Urtheil in Impeachment Fällen soll sich nur auf absetzung und Disqualifikation zur Bekleidung irgend eines Ehren-, Vertauens- oder einträglichen Amtes im Staate erstreken; allein die überführeten Parteien sollen nichtsdestoweniger nach den Gesetzen angeklagt, prozessirt und betraft werden.

Sektion 5. All Beamte, gegen welche Impeacments-Anflagen eingereicht sind, sollen während des Prozesses von der Ausübung der Pflichten ihrer Aemster suspendirt werden. Die ernennende Gewalt kann eine provisorische Ernennung zur Ausfüllung der, durch die Suspension eines Beamten herbeigeführten Vanz verfügen, bis die Entscheidung sttgefunden hat.

Sektion 6. Die Legislatur soll Maßregeln für die Untersuchung, Bestrefung und Absetzung aller sonstigen Beamten im Staate durch Anflage oder auf andere Weise treffen.

Article 8, Sections 1 - 5

Article 8, Sections 1 - 5

Article 8, Section 6

Article 8, Section 6