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Constitutions of Texas 1824-1876

Achter Artikel: Sclaven

Achter beginning page of Article 8

Sclaven

Sect. I. Die Legislatur soll nicht ermächtig sein, Gesetze für Freilassung (Emancipation) der Sclaven gegen Einwilligung der Eigenthümern vor solcher Freilassung den vollen der freizulassenden Sclaven in baarem Gelde zu ersetzen. Ebensowenig sollen Einwanderer behindert sein, solche Personen mit sich in diesen Staat zu bringen, welche nach den Gesetzen irgend eins der Vereinigten Staaten als Sclaven betrachtet werden, d. h. So lange als eine solche Person nach den Gesetzen dieses Staates als Sclave betract wird; jedoch mußen solche Sclaven das bona fide Eigenthum der Einwanderer sein. Ferner sollen Gesetze gegeben werden, um die Einbringug solcher Scalven in diesem Staat zu verhindern, welche groß Verbrechen in anderen Staaten oder Territorien begangen haben. Die Legislatur soll ferner ermächtig sein, solche Gesetze zu erlassen, um den Eigenthümer and er Emancipation seiner Sclaven zu hindern, wenn diese die Rechte seiner Gläubiger gefährden, oder wenn die Sclaven dem Staate zu hast fallen würden. Sie soll fernerhin vollkommen ermächtig sein, Gesetze zu geben, monach, im Falle der Vernachlässigung oder Nichterfüllung solcher Gesetze, die Sclaven dem oder den Eigenthümern abgenommen, und für seine oder ihre Rechnung verkauft werden sollen. Sie Kann fernerhin Gesetze erlassen, wodurch die Einbringung von Sclaven als bloßerHandels-Artikel unterfagt wird.

Sect. II. In Criminalprocessen gegen Sclaven für großere Verbrechen als gemeiner Diebstahl. Kann Legislatur den Sclaven das Recht nicht nehmen, von einer unpartheilichen Petit-Jury beurthielt zu werden.

Sect. III. Wer boschafter Weise einem Sclaven verstümmelt oder tödet, soll dieselbe Strafe erleiden, als hätte er sich in gleicher Weise gegen einen Weißen vergangen, ausgenommen im Falle des Aufstrandes oder Empörung dieses Scalven.

(Transcription, errors in original preserved)

Article 8, Section 1

Article 8, Section 1

Article 8, Sections 2-3; Article 9, Sections 1-4

Article 8, Sections 2-3; Article 9, Sections 1-4